Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 6

Die Gemeinden Wachtendonk und Wankum werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wachtendonk.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 152.