Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 1.10.2024

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§ 5

(1) Die Stadt Goch, die amtsfreie Gemeinde Pfalzdorf und die Gemeinden Asperden, Hassum, Hommersum, Hülm, Kessel und Nierswalde (Amt Asperden) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Goch und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Asperden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Goch.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 160.