Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 30.11.2024

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§ 3

(1) Die Gemeinden Wüllen und Ammeln (Amt Wüllen) werden in die Stadt Ahaus eingegliedert.

(2) Das Amt Wüllen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Ahaus.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 336, ber. S. 578.