Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 13.11.2024
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§ 4
(1) Die Gemeinden Legden und Asbeck (Amt Legden) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Legden.
(2) Das Amt Legden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Legden.
Fn1 | GV. NW. 1969 S. 336, ber. S. 578. |