Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 1
Erklärung zum Nationalen Naturmonument

Das sich unmittelbar nördlich der Ennepe auf dem Gebiet der Stadt Ennepetal im Ennepe-Ruhr-Kreis und innerhalb des verkarsteten Riffkörpers befindliche Kluterthöhlensystem mit seiner herausragenden wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Bedeutung wird in den in § 2 Absatz 2 bezeichneten Grenzen zum Nationalen Naturmonument mit der Bezeichnung „Kluterthöhlensystem“ erklärt.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 13. März 2019 (GV. NRW. S. 160).