Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 1

(1) Die Gemeinden Niederzier und Oberzier (Amt Niederzier) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Niederzier.

(2) Das Amt Niederzier wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Niederzier.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 372, ber. S. 578.