Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 30.11.2024

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§ 6

(1) Die Stadt Heimbach und die Gemeinden Hergarten und Vlatten (Amt Hergarten) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Heimbach und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Hergarten wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin des Amtes Hergarten ist die Stadt Heimbach.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 383.