Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 22.1.2025
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§ 3
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Paderborn und die im Anschluß an die allgemeinen Kommunalwahlen vom 27. September 1964 gewählte Amtsvertretung des Amtes Kirchborchen werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 2 der Amtsordnung in Verbindung mit § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gelten entsprechend.
GV. NW. 1969 S. 407. |