Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 16.1.2026
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§ 15
Berichterstattung
Die Stiftung legt alle zwei Jahre einen öffentlich zugänglichen Bericht über ihre bisherige Tätigkeit und ihre Vorhaben vor.
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In Kraft getreten am 31. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1001). |

