Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 11.12.2025
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§ 17
Eintritt, Gebühren
(1) Der Eintritt in das „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ ist frei.
(2) Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
(3) Das Nähere regelt eine Satzung.
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In Kraft getreten am 31. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1001). |

