Historische SGV. NRW.
6 / 9 |
§ 6
Beauftragung anerkannter Radiowerkstätten
Die Veranstaltergemeinschaft kann mit Produktionshilfe auch eine anerkannte Radiowerkstatt oder zusammengeschlossene anerkannte Radiowerkstätten beauftragen. Dabei kann auch die Bereitstellung von geeignetem Beratungspersonal vereinbart werden. Die anerkannten Radiowerkstätten verpflichten sich, den Gruppen im Sinne des § 24 Abs. 4 LRG NW Produktionshilfen entsprechend den Vorschriften der §§ 2 und 3 dieser Satzung zu gewähren.
GV. NW. 1994 S. 432. |
|
SGV. NW. 2251. |
|
GV. NW. ausgegeben am 27. Juni 1994. |