Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
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§ 31
Beginn der Einführungszeit
Die Einführungszeit für die Beamtinnen und Beamten kann jeweils zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres begonnen werden. § 4 Absatz 2 gilt entsprechend.
In Kraft getreten am 22. Juni 2021 (GV. NRW. S. 730). |
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