Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 1.10.2024

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§ 10
Aufgaben des Landesamtes für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz

Das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz hat auf dem Gebiet des Klimawandels und der Klimafolgenanpassung insbesondere folgende Aufgaben:

1. Erarbeitung, fortlaufende Aktualisierung und Veröffentlichung der Ergebnisse des Klimafolgen- und Anpassungsmonitorings nach § 9 Absatz 2,

2. Erarbeitung und Bereitstellung von wissenschaftlichen Datengrundlagen und Instrumenten zur Unterstützung der Akteure der Klimaanpassung und

3. Erstellung von Fachbeiträgen zu Klimawandel und Klimaanpassung für die Regionalplanung.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 16. Juli 2021 (GV. NRW. S. 910).