Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
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§ 10
Aufgaben des Landesamtes für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz
Das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz hat auf dem Gebiet des Klimawandels und der Klimafolgenanpassung insbesondere folgende Aufgaben:
1. Erarbeitung, fortlaufende Aktualisierung und Veröffentlichung der Ergebnisse des Klimafolgen- und Anpassungsmonitorings nach § 9 Absatz 2,
2. Erarbeitung und Bereitstellung von wissenschaftlichen Datengrundlagen und Instrumenten zur Unterstützung der Akteure der Klimaanpassung und
3. Erstellung von Fachbeiträgen zu Klimawandel und Klimaanpassung für die Regionalplanung.
In Kraft getreten am 16. Juli 2021 (GV. NRW. S. 910). |
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