Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
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§ 8
Auflösung
Das Sondervermögen kann durch Gesetz aufgelöst werden.
In Kraft getreten am 11. September 2021 (GV. NRW. S. 1050). |
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§ 8
Auflösung
Das Sondervermögen kann durch Gesetz aufgelöst werden.
In Kraft getreten am 11. September 2021 (GV. NRW. S. 1050). |
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