Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 21.3.2025
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§ 4
Öffentlichkeitsarbeit
Die fachlich zuständigen Landesministerien werben durch geeignete Maßnahmen für den Radverkehr und Radtourismus, den Fußverkehr und weitere Formen der Nahmobilität.
In Kraft getreten am 1. Januar 2022 (GV. NRW. S. 1201). |
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