Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 13
Allgemeines

Die Abschlussprüfung findet in den letzten vier Wochen des Lehrgangs statt und soll mit dem Ende des Lehrgangs abgeschlossen sein.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 10. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1019).