Historische SGV. NRW.
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§ 16
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft.
Der Vorsitzende
der Landschaftsversammlung Rheinland
Schriftführer der Landschaftsversammlung Rheinland
Die vorstehende Betriebssatzung für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime wird gemäß § 6 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung in der z. Zt. geltenden Fassung bekanntgemacht.
Nach § 6 Abs. 3 Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
- der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluß der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Köln, den 3. Januar 1996
Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
Fn 1 | GV. NW. 1996 S. 60.Aufgehoben durch Neufassung v. 21.12.1995 (GV. NRW. S. 752). |
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