Historische SGV. NRW.
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§ 16
Bericht über die Entwicklung des digitalen Zugangs
1Die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang veröffentlicht regelmäßig Berichte über die Erfahrungen bei der Anwendung des § 53 RStV und dieser Satzung. 2Die Berichte stellen die technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen dar. 3Die Beteiligten erhalten vor Abfassung Gelegenheit zur Stellungnahme.
GV. NRW. S. 385, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. August 2006. Aufgehoben durch Satzung vom 12.12.2008 (GV. NRW. 2009 S. 17). |
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