Historische SGV. NRW.

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Außerkraftgetreten gemäß § 22 Absatz 2 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" vom 24.9.2009 (n.v.).

 

§ 1
Zweck der Ordnung und Prüfungsziel

Diese Ordnung regelt Studium und Prüfungen des anwendungsorientierten Masterstudiengangs Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement (Public Administration - Police Management) der Deutschen Hochschule der Polizei. Das Studium soll die Studentinnen und Studenten befähigen, ihre Kompetenzen unter Berücksichtigung von Erkenntnissen und Methoden aus den polizeilich relevanten wissenschaftlichen Disziplinen weiter zu entwickeln. Durch den Studiengang und die Masterprüfung soll festgestellt werden, dass die Studentinnen und Studenten die für den Übergang in den höheren Polizeivollzugsdienst notwendigen Fachkenntnisse und Qualifikationen erworben haben und die Fähigkeit besitzen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden selbstständig anzuwenden und in die Berufspraxis zu übertragen. Mit der erfolgreich abgelegten Masterprüfung werden ein berufsqualifizierender Abschluss sowie die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Polizeivollzugsdienst erworben.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2007 S. 58, in Kraft getreten am 14. Februar 2007.

Fn 2

SGV. NRW. 205