Historische SGV. NRW.

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Außerkraftgetreten gemäß § 22 Absatz 2 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" vom 24.9.2009 (n.v.).

 

§ 3
Aufbau der Masterprüfung

Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Modulprüfungen, der schriftlichen Masterarbeit und der mündlichen Masterprüfung. Mit der Zulassung der Studentin/des Studenten zum Studium ist auch die Zulassung zu den Modulen und zugleich zu deren Prüfungen als Teil der Masterprüfung verbunden. Die Zulassung zur mündlichen Masterprüfung richtet sich nach § 9.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2007 S. 58, in Kraft getreten am 14. Februar 2007.

Fn 2

SGV. NRW. 205