Historische SGV. NRW.
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§ 3
Aufbau der Masterprüfung
Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Modulprüfungen, der schriftlichen Masterarbeit und der mündlichen Masterprüfung. Mit der Zulassung der Studentin/des Studenten zum Studium ist auch die Zulassung zu den Modulen und zugleich zu deren Prüfungen als Teil der Masterprüfung verbunden. Die Zulassung zur mündlichen Masterprüfung richtet sich nach § 9.
GV. NRW. 2007 S. 58, in Kraft getreten am 14. Februar 2007. |
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SGV. NRW. 205 |