Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 6
Umsetzung der Planstellen und Stellen

Die nach § 4 personalisierten Planstellen und Stellen sind zum Landesamt für Personaleinsatzmanagement umzusetzen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 242, in Kraft getreten am 11. Juli 2007. Obsolet durch Fristablauf.