Historische SGV. NRW.

7 / 8

Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 7
Berichte

Die zuständige Behörde legt dem Bundesministerium für Gesundheit zur Weiterleitung an die Kommission alle zwei Jahre nach dem 20. Oktober 2007 einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2005/36/EG auf die Berufe gemäß § 1 Abs. 2 Berufsanerkennungsdurchführungsgesetz und sonstige reglementierte nichtakademische Gesundheitsberufe vor. Neben den allgemeinen Ausführungen enthält dieser Bericht eine statistische Aufstellung der getroffenen Entscheidungen sowie eine Beschreibung der Hauptprobleme, die sich aus der Anwendung dieser Richtlinie ergeben.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 572, in Kraft getreten am 7. Dezember 2007.

Obsolet durch Fristablauf.