Historische SGV. NRW.
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§ 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die zuständige oberste Landesbehörde hat gegenüber der Landesregierung spätestens zum 31. Dezember 2012 Bericht über die Wirksamkeit dieser Verordnung zu erstatten.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister
für Bauen und Verkehr
GV. NRW. S. 584, in Kraft getreten am 7. Dezember 2007. Aufgehoben durch § 59 der Verordnung vom 5. Juli 2016 (GV. NRW. S. 527), in Kraft getreten am 9. Juli 2016. |