Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.9.2024
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§ 2
Inkrafttreten, Berichtspflicht
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zusammenfassung der zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten vom 7. Mai 1962 (GV. NRW. S. 222) außer Kraft.
Das Justizministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2012 (Fn 2) über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Justizministerin
GV. NRW. S. 133, in Kraft getreten am 9. Februar 2008. |
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Laut Kabinettvorlage vom 15. November 2012 verpflichtet sich das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, der Landesregierung zu dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2017 erneut und danach alle fünf Jahre zu berichten. |