Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben d. VO v. 13.12.2011 (GV. NRW. S. 688), in Kraft getreten am 1.1.2012.

 

§ 6
Inkrafttreten, Übergangsregelung, Außerkrafttreten

(1) Die Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Die Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer vom 1. April 2003 (GV. NRW. S. 209) tritt mit Ablauf des 31. Januar 2009 außer Kraft.

(2) Für den Fall, dass die Rechtsverordnung des Bundes über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach §5c des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2012, 2013 und 2014 bis zum 1. Januar 2012 noch nicht in Kraft getreten ist, erfolgt die Aufteilung der Zahlungen gem. § 2 weiterhin nach den in der Anlage zu dieser Verordnung festgesetzten Schlüsselzahlen. Die Zahlungen sind mit der nächst möglichen ordentlichen Zahlung zu verrechnen.

(3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Januar 2012 außer Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Finanzminister

Für den Innenminister
die Justizministerin

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 868, in Kraft getreten am 1. Januar 2009.

Aufgehoben d. VO v. 13.12.2011 (GV. NRW. S. 688), in Kraft getreten am 1.1.2012.