Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
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§ 8
Wirtschaftsplan
Das Finanzministerium erstellt für jedes Jahr einen Wirtschaftsplan, in dem
die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben darzustellen sind.
Fußnoten:
Fn 1
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GV. NRW. S. 187, in Kraft getreten am 7. April 2009.
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