Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Verordnung vom 25. April 2016 (GV. NRW. S. 211), in Kraft getreten am 8. Mai 2016.

 

§ 10
Übergreifende Kompetenzen

Absolventinnen und Absolventen aller Lehrämter und aller Fächer weisen folgende übergreifende Kompetenzen nach:

1. Kompetenzen zum fachspezifischen Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken sowie pädagogische Medienkompetenz,

2. Grundkompetenzen in didaktischen Aspekten einer reflektierten Koedukation,

3. Grundkompetenzen in der Förderung von Schülerinnen und Schülern in Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte im Zusammenhang interkultureller Bildung und

4. Grundkompetenzen in Organisation und Verfahren der Qualitätssicherung, die für Teilnahme und gestaltende Mitwirkung bei der Schulentwicklung erforderlich sind.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 344, in Kraft getreten am 1. Juli 2009.
Aufgehoben durch Verordnung vom 25. April 2016 (GV. NRW. S. 211), in Kraft getreten am 8. Mai 2016.