Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 1
Rechtsnatur, Laufzeit und Aufgaben der Koordinierungsstelle

(1) Die Koordinierungsstelle ist eine von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, und den Ländern getragene Einrichtung in der Form einer Arbeitsgruppe des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg.

(2) Die Koordinierungsstelle wird für sieben weitere Jahre (2010 bis 2016) fortgeführt.

(3) Die Koordinierungsstelle hat die folgenden Aufgaben:

a. Dokumentation von Such- und Fundmeldungen des In- und Auslands zu NS-verfolgungsbedingt entzogenen bzw. infolge des Zweiten Weltkriegs verbrachten Kulturgütern zur Präsentation in www.lostart.de

b. Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und kontinuierliche Überarbeitung des Angebotes von Datenbank und Website mit dem Ziel des weiteren Ausbaus zu einem Informationsportal (einschl. Forum)

c. Geschäftsstelle der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz

d. Fachadministration des Projekts Website Kulturgutschutz Deutschland und Datenbank national wertvolles Kulturgut

e. Entwicklung und Realisierung von Serviceinstrumenten zur Unterstützung von kulturgutbewahrenden Einrichtungen und Einzelpersonen

f. Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Aufgabenstellung

g. Unterstützung von Bund und Ländern

Zu lit.d. regelt Näheres das von Bund und Ländern geschlossene „Verwaltungs- und Finanzierungsabkommen zum Projekt Website Kulturgutschutz Deutschland und Datenbank national wertvolles Kulturgut“.

(4) Die Übernahme zusätzlicher Aufgaben kann vom Kuratorium beschlossen werden und ist von der Bereitstellung entsprechender Projektmittel abhängig. Vor der Beschlussfassung durch das Kuratorium ist ein entsprechender Beschluss des Vorstands erforderlich sowie ein Votum des Fachbeirates einzuholen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 558.

Obsolet durch Fristablauf.