Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 5
Fachbeirat

(1) Der Fachbeirat hat die folgenden Aufgaben:

1. Fachliche Unterstützung und Beratung der Koordinierungsstelle

2. Entwicklung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung und Optimierung der Arbeit der Koordinierungsstelle

3. Multiplikator für die Arbeit der Koordinierungsstelle

(2) Das Nähere zum Fachbeirat regelt das Statut, das das Kuratorium dem Fachbeirat gibt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 558.

Obsolet durch Fristablauf.