Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 12
In-Kraft-Treten dieser Vereinbarung, Evaluierung

(1) Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2010, spätestens mit dem Tage der letzten Unterzeichnung, in Kraft und endet am 31. Dezember 2016.

(2) Der Vorstand erstattet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 einen Evaluierungsbericht unter besonderer Berücksichtigung der weiterhin erforderlichen Einrichtungsdauer nach 2016. Die Vertragschließenden entscheiden aufgrund dieses Berichtes bis zum Ablauf des 31. Juli 2015 über eine Verlängerung dieser Vereinbarung.

Berlin

Für die Bundesrepublik Deutschland
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Stuttgart

Für das Land Baden-Württemberg
Für den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
Der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg

München

Für den Freistaat Bayern
Für den Bayerischen Ministerpräsidenten
Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Berlin

Für das Land Berlin
Der Regierende Bürgermeister von Berlin

Potsdam

Für das Land Brandenburg
Für den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg
Die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Bremen

Für die Freie Hansestadt Bremen
Für den Präsidenten des Senats der Freien Hansestadt Bremen
Der Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen

Hamburg

Für die Freie und Hansestadt Hamburg
Die Senatorin für Kultur, Sport und Medien

Wiesbaden

Für das Land Hessen
Für den Ministerpräsidenten des Landes Hessen
Die Ministerin für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen

Schwerin

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Für den Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Hannover

Für das Land Niedersachsen
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur

Düsseldorf

Für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Mainz

Für das Land Rheinland-Pfalz
Für den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz
Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz

Saarbrücken

Für das Saarland
Für den Ministerpräsidenten des Saarlandes
Die Ministerin für Bildung, Familie, Frauen und Kultur des Saarlandes

Dresden

Für den Freistaat Sachsen
Für den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen
Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst

Magdeburg

Für das Land Sachsen-Anhalt
Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt
Der Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt

Kiel

Für das Land Schleswig-Holstein
Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein

Erfurt

Für den Freistaat Thüringen
Für den Thüringer Ministerpräsidenten
Der Kultusminister der Landes Thüringen

Protokollerklärung des
Landes Nordrhein-Westfalen anlässlich der
Unterschrift der Gemeinsamen Vereinbarung über
die Koordinierungsstelle Magdeburg 2010 – 2016:

Die „Gemeinsame Vereinbarung über die Koordinierungsstelle Magdeburg 2010 – 2016“ tritt gemäß § 12 Absatz 1 spätestens mit dem Tage der letzten Unterzeichnung in Kraft. Für das Land Nordrhein-Westfalen stellt die Gemeinsame Vereinbarung einen Staatsvertrag dar. Die Unterschrift unter die Zustimmungserklärung stellt daher lediglich eine Paraphierung dar und steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses des Ratifikationsverfahrens. Die für das Land Nordrhein-Westfalen verbindliche Zustimmung erfolgt somit mit dem Zugang der Ratifikationsurkunde.

Düsseldorf, 15. September 2009

Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 558.

Obsolet durch Fristablauf.