Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 2
Inkrafttreten, Berichtspflicht

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2014 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes.“

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

Für den
Innenminister
der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung

Die Justizministerin

Der Minister
für Generationen, Familie,
Frauen und integration

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 728, in Kraft getreten am 15. Dezember 2009.