Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 7
Beratung

Zur Beratung steht während der Dienststunden Fachpersonal zur Verfügung. Die Beratung bezieht sich auf nutzungsrelevante Abläufe, Bestände, Findmittel sowie den Umgang mit Archivgut. Ein Anspruch auf weitergehende Unterstützung (z.B. beim Lesen und Auswerten der Findmittel und Archivalien) besteht nicht.

Dritter Teil
Nutzung außerhalb der Archive

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 376, in Kraft getreten am 13. Juli 2010.

Obsolet durch Fristablauf.