Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 6.12.2024
13 / 21 |
§ 13
Wirtschaftsführung und Sondervermögen
(1) Die LVR-Krankenhauszentralwäscherei ist zweckmäßig und wirtschaftlich und unter Einhaltung des Wirtschaftsplans zu führen.
(2) Die LVR-Krankenhauszentralwäscherei ist als Sondervermögen zu verwalten und nachzuweisen. Auf die Erhaltung des Sondervermögens ist zu achten.
GV. NRW. 2011 S. 185, in Kraft getreten am 31. März 2011. |