Historische SGV. NRW.
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§ 12
Laufbahnprüfung
Die Fortbildungsprüfung oder die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
GV. NRW. S. 471, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1.
September 2011. |
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