Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Verordnung vom 16. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 912), in Kraft getreten am 1. Januar 2015.

 

§ 1
Aufteilung des Gemeindeanteils
an der Umsatzsteuer

(1) Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird auf die einzelnen Gemeinden nach einem Schlüssel aufgeteilt, der gemäß § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes sowie der Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. September 2011 über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (BGBl. I S. 1951) ermittelt wird. Die aus Anlage 1 ersichtlichen Schlüsselzahlen werden hiermit festgesetzt.

(2) Für die Aufteilung des Abrechnungsbetrages für das vierte Quartal 2011 sind die Schlüsselzahlen der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer vom 16. Dezember 2008 (GV. NRW. S. 868) anzuwenden.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 688, in Kraft getreten am 1. Januar 2012.
Aufgehoben durch Verordnung vom 16. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 912), in Kraft getreten am 1. Januar 2015.