Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 1
Kapitalmaßnahme bei der WestLB AG

Die WestLB AG erhält in Erfüllung der Eckpunktevereinbarung vom 29. Juni 2011 vom Land Nordrhein-Westfalen eine Milliarde Euro im Wege einer Erhöhung ihres Grundkapitals oder als stille Einlage bis zum 30. Juni 2012. Alternativ kann das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vom Finanzmarktstabilisierungsfonds eine Milliarde Euro von dessen stiller Einlage in der WestLB AG übernehmen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 227, in Kraft getreten am 29. Juni 2012.