Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Januar 2015 außer Kraft.

(2) Für den Fall, dass die Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 nicht bis zum 31. Januar 2015 in Kraft getreten ist, gilt diese Verordnung über den in Absatz 1 genannten Zeitpunkt hinaus solange fort, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2016. Die Abschlagszahlungen, die zu den in § 3 Absatz 1 Satz 2 festgesetzten Terminen fällig werden, sind mit der ersten ordentlichen Zahlung zu verrechnen.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Die Ministerpräsidentin

Für den Finanzminister
Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr

Der Minister
für Inneres und Kommunales

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 208, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2012.
Obsolet durch Fristablauf.