Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 1
Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den LWL-Förderschulen, in denen OGS-Betreuung angeboten wird. Die Satzung ist Grundlage für die Erhebung des Beitrages, den Eltern zu leisten haben, die ihre Kinder für die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten an der OGS angemeldet haben.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 140, in Kraft getreten am 1. August 2012.