Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 21. Oktober 2010 (GV. NRW. S. 550) gleichzeitig aufgehoben.

Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 27. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 459).
Obsolet durch Fristablauf.