Historische SGV. NRW.
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§ 13
Festsetzung der Schlüsselzuweisungen für die Landschaftsverbände
Jeder Landschaftsverband erhält als Schlüsselzuweisung den Unterschiedsbetrag zwischen der maßgeblichen Ausgangsmesszahl (§ 14) und der maßgeblichen Umlagekraftmesszahl (§ 15).
GV. NRW. S. 568, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar
2012. |
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