Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Verordnung vom 26. August 2013 (GV. NRW. S. 502), in Kraft getreten am 1. September 2013.

 

§ 1

Folgende Polizeipräsidien werden zu Kriminalhauptstellen bestimmt:

1. das Polizeipräsidium Aachen für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke der Kreise Düren und Heinsberg,

2. das Polizeipräsidium Bielefeld für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke der Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden- Lübbecke und Paderborn,

3. das Polizeipräsidium Bochum für seinen Polizeibezirk,

4. das Polizeipräsidium Bonn für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke des Kreises Euskirchen und des Rhein-Sieg-Kreises,

5. das Polizeipräsidium Dortmund für seinen Polizeibezirk, den Polizeibezirk des Polizeipräsidiums Hamm und die Polizeibezirke des Hochsauerlandkreises und der Kreise Soest und Unna,

6. das Polizeipräsidium Düsseldorf für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke des Kreises Mettmann und des Rhein-Kreises Neuss,

7. das Polizeipräsidium Duisburg für seinen Polizeibezirk und den Polizeibezirk des Kreises Wesel,

8. das Polizeipräsidium Essen für seinen Polizeibezirk und den Polizeibezirk des Polizeipräsidiums Oberhausen,

9. das Polizeipräsidium Gelsenkirchen für seinen Polizeibezirk,

10. das Polizeipräsidium Hagen für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke des Ennepe-Ruhr-Kreises, des Märkischen Kreises, der Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein,

11. das Polizeipräsidium Köln für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke des Rhein-Erft-Kreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Oberbergischen Kreises,

12. das Polizeipräsidium Krefeld für seinen Polizeibezirk und den Polizeibezirk des Kreises Kleve,

13. das Polizeipräsidium Mönchengladbach für seinen Polizeibezirk und den Polizeibezirk des Kreises Viersen,

14. das Polizeipräsidium Münster für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf,

15. das Polizeipräsidium Recklinghausen für seinen Polizeibezirk,

16. das Polizeipräsidium Wuppertal für seinen Polizeibezirk.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2013 (GV. NRW. 2012 S. 615).

Aufgehoben durch Verordnung vom 26. August 2013 (GV. NRW. S. 502), in Kraft getreten am 1. September 2013.