Historische SGV. NRW.
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§ 6
Berichtspflicht
Zum Ende einer jeden Legislaturperiode legt das für Kultur zuständige Ministerium einen Bericht über die Durchführung des Pflichtexemplargesetzes vor. Dabei sollen auch die Veränderungen der Medienlandschaften und deren Auswirkungen auf die Sammeltätigkeit dargestellt werden.
In Kraft getreten am 7. Februar 2013 (GV. NRW. S. 31). |