Historische SGV. NRW.
10 / 10 |
§ 10
Inkrafttreten, Berichtspflicht
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz, insbesondere zur Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen und zur Erreichung der Klimaschutzziele nach § 3, erstattet die Landesregierung unter Berücksichtigung des Monitorings nach § 8 und des Berichts des Sachverständigenrates Klimaschutz nach § 9 dem Landtag bis zum 31. Dezember 2020 und danach alle fünf Jahre einen Bericht.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
Der Minister
für Arbeit, Integration und Soziales,
zugleich für den
Finanzminister
Der Justizminister
Der Minister
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Der Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
zugleich für den
Minister für Inneres und Kommunales
und die Ministerin
für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport
Die Ministerin
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
Die Ministerin
für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
In Kraft getreten am 7. Februar 2013 (GV. NRW. S. 33). Außer Kraft
getreten durch Gesetz vom 8. Juli 2021 (GV. NRW. S. 908), in Kraft getreten
am 16. Juli 2021. |
|