Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 1
Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer

(1) Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird auf die einzelnen Gemeinden nach einem Schlüssel aufgeteilt, der gemäß § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) in der jeweils geltenden Fassung sowie der Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 23. September 2014 (BGBl I S. 1555) in der jeweils geltenden Fassung ermittelt wird. Die aus Anlage 1 ersichtlichen Schlüsselzahlen werden hiermit festgesetzt.

(2) Für die Aufteilung des Abrechnungsbetrages für das vierte Quartal 2014 sind die Schlüsselzahlen der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 688) anzuwenden.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2015 (GV. NRW. 2014 S. 912).

Obsolet durch Fristablauf.