Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 2
Kreditermächtigungen für Investitionen

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme

für Investitionen erforderlich ist, wird auf folgende

Summen festgesetzt:

Haushaltsjahr 2015

Haushaltsjahr 2016

54.000.000 EUR

85.000.000 EUR.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 540.