Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
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§ 5
Stiftung
Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten im Einsatz auf dem Gebiet des Brand- oder Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen wird ein Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen gestiftet.
In Kraft getreten am 1. April 2016 (GV. NRW. S. 90). |