Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 1.10.2024

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§ 7
Form

(1) Das Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen besteht aus einem gleichschenkligen Emaillekreuz und zeigt jeweils auf zwei gegenüberliegenden Schenkeln rote Flammen sowie grünes Laub auf weißem Grund, das in der Mitte das farbige Landeswappen und auf einem unterlegten goldenen Ring die Umschrift trägt:

„Für Verdienste im Einsatz“.

(2) Das Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen wird als Steckkreuz getragen. Anstelle des Steckkreuzes kann ein Ansteckpin getragen werden.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. April 2016 (GV. NRW. S. 90).