Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 1.10.2024

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§ 12
Form

(1) Die Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille hat die Farbe Silber und trägt auf der Vorderseite die Kurzbezeichnung des Einsatzes mit nachfolgender Jahreszahl sowie den Schriftzug „Dank den Helferinnen und Helfern“. Auf der Rückseite ist das Landeswappen eingeprägt.

(2) Die Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille kann als Ansteckpin getragen werden.

Teil 4
Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. April 2016 (GV. NRW. S. 90).