Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 10.6.2023
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§ 15
Doppelte Buchführung
Die Betriebe führen ihre Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung.
In Kraft getreten am 1. März 2016 (GV. NRW. S. 110). |