Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 10.6.2023
![]() | 16 / 19 | ![]() |
§ 16
Jahresabschluss
Die Betriebsleitungen haben den Jahresabschluss und den Lagebericht spätestens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach dem Abschluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und über den Direktor/die Direktorin des LWL dem Gesundheits- und Krankenhausausschuss vorzulegen.
In Kraft getreten am 1. März 2016 (GV. NRW. S. 110). |